Orthopädische Anforderungen Schuh-Zurichtungen nach DGUV Regel 112-191 und Sicherheitsschuhe im Mehrweiten System
Wenn die Bewegung der Füße eingeschränkt ist oder schmerzt, kann eine Zurichtung der Schuhe vom Orthopäden Linderung verschaffen. Alle Ergo-Med® Modelle können unter anderem mit Abrollhilfen, Schuh- und Absatzerhöhungen ausgestattet werden. Diese werden nach funktionellen und gesundheitlichen Gesichtspunkten individuell integriert und helfen, vorhandene Beschwerden zu beseitigen oder vorzubeugen. Dmait die Schuhe weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen, müssen die orthopädischen Elemente baumustergeprüft sein.
Orthopädische Zurichtungen können ausschließlich von ATLAS®-zertifizierten Orthopädieschuhmachern durchgeführt werden. Hierzu steht Ihnen ein flächendeckendes Netzwerk aus qualifizierten ATLAS®-Partnern zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne.
Jetzt werden Laufen und Gehen zu einem wahren Wellness-Gefühl: Die exklusiven Ergo-Med® Einlegesohlen bieten Ihnen Enspannung für die Füße. Durch die Längsgewölbeunterstützung - in drei verschiedenen Stärken - passen sich die Einlegesohlen optimal Ihren Füßen an und sorgen so für eine angenehme Weichbettung. Empfindliche Schmerz- und Druckpunkte werden durch die hervorragende Dämpfung und eine gleichmäßige Gewichtsverteilung spürpar entlastet. Die hochwertigen Ergo-Med® Einlegesohlen sind für ATLAS® Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 zertifiziert. Sie sind antistatisch und können somit auch in ESD-Schuhen getragen werden. Entspannung, die Sie spüren: Schritt für Schritt
ERGO-MED® GREEN LOW: Platt-/Senkfuß für die angenehme Weichbettung der Füße
ERGO-MED® BLUE MEDIUM: Normalfuß für eine leicht verstärkte Fußunterstützung
ERGO-MED® RED HIGH:Hohlfuß für eine ausgeprägte Fußunterstützung
Orthopädische Zurichtungen DGUV Regel 112-191
Orthopädische Schuhzurichtungen beinhalten die Einarbeitung von orthopädischen Elementen, wie zum Beispiel Abrollhilfen, Schuh- und Absatzerhöhungen. Diese werden nach funktionellen und gesundheitlichen Gesichtspunkten individuell integriert und helfen, vorhandene Beschwerden zu beseitigen oder vorzubeugen. Die ortopädischen Elemente müssen baumustergeprüft sein, damit diese weiterhin der Norm EN ISO 20345 entsprechen. Die Baumusterprüfung erfolgten durch den TÜV Rheinland.
Check-Liste für Ihre orthopädische Zurichtung
Wählen Sie ein Schuhmodell in Ihrer Größe und Weite aus der ATLAS® Ergo-Med® Serie.
Teilen Sie uns die verordnete Anpassung mit und reichen Sie uns das Rezept ein oder wenden Sie sich an einen der zertifizierten ATLAS® Orthopädieschuhmacher
Die Kontaktdaten der zertifizierten Orthopädieschuhmacher können Sie auf Anfrage von uns erhalten.
Der Orthopädieschuhmacher wird die notwendige Zurichtung durchführen.
Die Auslieferung und die Abrechnung der vorgenommenen Maßnahmen erfolgt durch ITK oder den Orthopädieschuhmacher.
Kosten für Sonderanfertigungen können im Einzellfall auch bei den entsprechenden öffentlichen Kostenträgern eingereicht werden.
Orthopädiesche Anpassungsmöglichkeiten Durch Ihren zertifizierten Orthopädieschuhmacher oder Ihr zertifiziertes Sanitätshaus
+ Verkürzungsausgleich bis 13mm + Innen- und Außenranderhöhung + Tieferlegung und/oder Polsterung